Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
nach Artikel 28 DSGVO, zwischen dem Nutzer als Verantwortlichem und der Keppler IT-Systems GmbH als Auftragsverarbeiter
1. Gegenstand, Dauer und Rangfolge
1.1Diese Vereinbarung konkretisiert die Pflichten aus dem Nutzungsvertrag über das vNOC42-Portal, soweit die Keppler IT-Systems GmbH (Auftragsverarbeiter) dabei personenbezogene Daten im Auftrag des Nutzers (Verantwortlicher) verarbeitet. Die Rollenverteilung ist in Ziffer 2 der Datenschutzerklärung beschrieben.
1.2Sie gilt für die Dauer des Nutzungsvertrags und endet mit ihm. Sie kommt mit dem Nutzungsvertrag zustande; einer gesonderten Unterschrift bedarf es nicht, eine unterzeichnete Ausfertigung stellt der Auftragsverarbeiter auf Verlangen aus.
1.3Bei Widersprüchen gehen die Regelungen dieser Vereinbarung den AGB vor, soweit es um die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag geht.
2. Gegenstand und Zweck der Verarbeitung
2.1Gegenstand ist der Betrieb des vNOC42-Portals: die Speicherung der vom Verantwortlichen erfassten Dokumentation, die Entgegennahme und Auswertung der von seinen Sensoren und Sonden gemeldeten Daten, deren Darstellung im Portal sowie der Versand von Benachrichtigungen an die von ihm bestimmten Empfänger.
2.2Zweck ist ausschließlich die Erbringung dieser Leistung. Eine Verarbeitung zu eigenen Zwecken des Auftragsverarbeiters findet nicht statt, insbesondere keine Auswertung zu Werbe- oder Profilbildungszwecken und keine Weitergabe an Dritte außerhalb von Ziffer 8.
3. Art der Daten und Kreis der Betroffenen
3.1Verarbeitet werden: Bestands- und Kontaktdaten der Benutzer des Kontos; technische Betriebsdaten der überwachten Systeme; Anmeldevorgänge auf diesen Systemen mit Benutzername, Herkunftsadresse und Zeitpunkt; Netzdaten wie IP-Adressen, MAC-Adressen und Rechnernamen; Kontaktdaten, die der Verantwortliche in seiner Dokumentation erfasst; Zugangsdaten, die er im Tresor hinterlegt.
3.2Betroffene sind die Benutzer des Kontos, die Beschäftigten und Beauftragten des Verantwortlichen, deren Geräte überwacht oder im Netz gefunden werden, sowie die Ansprechpartner, die er in der Dokumentation erfasst.
3.3Welche Felder der Sensor im Einzelnen überträgt, führt Ziffer 7 der Datenschutzerklärung auf.
4. Weisungen
4.1Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Diese Vereinbarung und die Bedienung des Portals durch den Verantwortlichen sind die Weisung; weitergehende Einzelweisungen bedürfen der Textform.
4.2Ist der Auftragsverarbeiter der Auffassung, dass eine Weisung gegen Datenschutzrecht verstößt, teilt er dies unverzüglich mit und darf ihre Ausführung aussetzen, bis sie bestätigt oder geändert wird.
4.3Ist er ausnahmsweise nach Unionsrecht oder deutschem Recht zu einer Verarbeitung verpflichtet, unterrichtet er den Verantwortlichen vorher, sofern das Recht dies nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
5. Pflichten des Auftragsverarbeiters
5.1Er verarbeitet die Daten nur im Rahmen dieser Vereinbarung und trifft die Maßnahmen nach Artikel 32 DSGVO, die in Ziffer 7 beschrieben sind.
5.2Er unterstützt den Verantwortlichen bei dessen Pflichten nach den Artikeln 32 bis 36 DSGVO, soweit dieser die erforderlichen Angaben nicht selbst aus dem Portal entnehmen kann.
5.3Er führt ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten im Auftrag nach Artikel 30 Absatz 2 DSGVO und stellt es dem Verantwortlichen auf Verlangen zur Verfügung.
5.4Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht bestellt, weil die gesetzlichen Voraussetzungen dafür nicht vorliegen. Ansprechpartner in Datenschutzfragen ist die Geschäftsführung unter info@keppler.de.
6. Vertraulichkeit
6.1Der Auftragsverarbeiter setzt zur Verarbeitung nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterworfen sind und die mit den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzrechts vertraut sind.
6.2Die Verpflichtung besteht auch nach dem Ende der jeweiligen Tätigkeit fort.
7. Technische und organisatorische Maßnahmen
7.1Vertraulichkeit der Übertragung - Zugriff auf das Portal und Anlieferung der Sensoren ausschließlich über TLS. Der Sensorschlüssel ist ein Zugangsmittel; in den Protokollen erscheint er nur als Streuwert, ein zurückgewiesener Schlüssel nie im Klartext.
7.2Zugangskontrolle - Anmeldung mit Kennwort, gespeichert als Streuwert mit modernem Verfahren. Handlungen mit weitreichenden Folgen - Kündigung, Datenexport, Änderungen an Typen und Vorgaben - verlangen zusätzlich den Administrator-Modus.
7.3Zugriffskontrolle und Mandantentrennung - Jede Abfrage im Portal ist auf den Mandanten des angemeldeten Kontos begrenzt, einschließlich Suche, Auswertungen und Lagebild. Innerhalb eines Mandanten steuern Rollen und Freigabestufen, wer welche Felder sieht; im Tresor hinterlegte Zugangsdaten liegen verschlüsselt und werden nur der berechtigten Stufe und nur auf ausdrückliche Anforderung angezeigt.
7.4Nachvollziehbarkeit - Anmeldungen am Portal werden mit Zeitpunkt, Benutzer, IP-Adresse und Browserkennung protokolliert, ebenso jede Anlieferung eines Sensors. Zustandsänderungen der überwachten Objekte stehen im Journal.
7.5Verfügbarkeit - Betrieb in der AWS European Sovereign Cloud, Region Brandenburg, mit regelmäßiger Sicherung von Datenbank und Anwendung. Die Betriebsprotokolle des Webservers werden nach 14 Tagen gelöscht.
7.6Trennung und Löschung - Produktion und Entwicklung sind getrennt. Nach Vertragsende werden die Daten des Kontos nach Ziffer 12 gelöscht.
7.7Der Auftragsverarbeiter darf die Maßnahmen fortentwickeln, solange das Schutzniveau nicht unterschritten wird.
8. Unterauftragsverarbeiter
8.1Der Verantwortliche stimmt dem Einsatz der nachstehenden Unterauftragsverarbeiter zu:
8.2Amazon Web Services, Betrieb der Server, der Datenbank und der Ablage in der AWS European Sovereign Cloud, Region Brandenburg (Deutschland).
8.3Amazon Web Services, Versand der Benachrichtigungs-E-Mails über Amazon SES in der Region Frankfurt (Deutschland).
8.4Weitere Unterauftragsverarbeiter teilt der Auftragsverarbeiter vorher in Textform mit. Der Verantwortliche kann binnen vier Wochen widersprechen; kann der Einsatz dann nicht vermieden werden, darf er den Nutzungsvertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
8.5Der Auftragsverarbeiter verpflichtet Unterauftragsverarbeiter auf ein Schutzniveau, das dieser Vereinbarung entspricht. Eine Verarbeitung außerhalb der Europäischen Union findet nicht statt.
9. Unterstützung bei Betroffenenrechten
9.1Wendet sich eine betroffene Person unmittelbar an den Auftragsverarbeiter, leitet er die Anfrage unverzüglich an den Verantwortlichen weiter und beantwortet sie nicht selbst.
9.2Er unterstützt den Verantwortlichen mit geeigneten Maßnahmen dabei, Anfragen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Datenübertragbarkeit zu beantworten. Für die Datenübertragbarkeit steht der vollständige Export im Bereich „Konto“ zur Verfügung, den der Verantwortliche jederzeit selbst auslösen kann.
10. Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
10.1Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis, über jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die die Daten dieses Auftrags betrifft.
10.2Die Meldung enthält, soweit bekannt: die Art der Verletzung, die betroffenen Datenkategorien und die ungefähre Zahl der Betroffenen, die wahrscheinlichen Folgen und die ergriffenen oder vorgeschlagenen Gegenmaßnahmen.
10.3Er unterstützt den Verantwortlichen bei dessen Meldung nach Artikel 33 DSGVO und bei der Benachrichtigung Betroffener nach Artikel 34 DSGVO.
11. Nachweise und Kontrollen
11.1Der Auftragsverarbeiter weist die Einhaltung dieser Vereinbarung auf Verlangen nach, vorrangig durch Auskunft in Textform und durch die Beschreibung nach Ziffer 7.
11.2Reicht das nicht aus, ermöglicht er dem Verantwortlichen oder einem von diesem beauftragten, zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer eine Überprüfung. Sie wird mit angemessener Frist angekündigt, findet zu üblichen Geschäftszeiten statt und darf den Betrieb nicht unangemessen stören.
11.3Betriebsgeheimnisse und die Daten anderer Kunden bleiben von der Prüfung ausgenommen.
12. Löschung und Rückgabe
12.1Nach Ende des Nutzungsvertrags bleibt das Konto 30 Tage lang gesperrt bestehen, damit der Verantwortliche seine Daten noch herunterladen kann. Danach löscht der Auftragsverarbeiter die Daten des Kontos vollständig.
12.2Ausgenommen sind Daten, für die eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, insbesondere Rechnungsbelege. Sie werden für die Dauer der Aufbewahrungsfrist gesperrt und danach gelöscht.
12.3Sicherungskopien werden im Rahmen des üblichen Sicherungszyklus überschrieben.
13. Haftung und Schlussbestimmungen
13.1Für die Haftung gelten Artikel 82 DSGVO und die Regelungen des Nutzungsvertrags.
13.2Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
13.3Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt die Vereinbarung im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
13.4Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.